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Private Unfälle – in der Freizeit – stehen also nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die im Übrigen andersrum auch eingreift, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Das muss notfalls auch einer Rechtsschutzversicherung klargemacht werden.
Sie hatten einen schweren Unfall und die private Unfallversicherung zahlt nicht oder gewährt nur geringe Leistungen und nicht die versicherte Unfallrente? Wir prüfen die Ablehnung und die Abrechnung, ob der Unfallschaden korrekt bemessen wurde.
Wir sind eine Fachkanzlei aus spezialisierten Fachanwälten für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Wir vertreten ausschließlich die Versicherten und keinesfalls die gegnerische Unfallversicherung.

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Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch das Unfallereignis. Die private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Versicherungssumme (Invaliditätsentschädigung) oder, wenn vereinbart, eine lebenslange Unfallrente.

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Sie möchten in der privaten Unfallversicherung Ihr Gutachten anfechten und brauchen dafür rechtliche Unterstützung? Dann sind wir von Melzer Penterdis Kampe der passende Partner an Ihrer Seite. Unsere Anwälte im Bereich Unfallversicherung kümmern sich um Ihren rechtlichen Anspruch in der privaten Unfallversicherung und kämpfen für Ihren Erfolg!
Unfallereignis
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Das Versicherungsvertragsgesetz hat in § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG den Unfallbegriff erstmals gesetzlich definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sachverständigengutachten
Oft und viel wird über die Frage gestritten, ob es durch das Unfallereignis zu einem Gesundheitsschaden gekommen ist, wie hoch dieser zu bewerten ist und ob „klinisch stumme“ Vorschäden wie degenerativer Verschleiß oder vorbestehende Krankheiten oder Gebrechen den Unfall ausgelöst oder dabei mitgewirkt haben. Die Frage der Ursächlichkeit, der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung, ist vielfach entscheidend für das Bestehen von Leistungsansprüchen.
Invaliditätsentschädigung
Die Bemessung der Invalidität, also des unfallbedingten Dauerschadens, erfolgt entweder nach der Gliedertaxe oder außerhalb der Gliedertaxe nach der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Fachanwalt für Versicherungsrecht – Melzer Penteridis Kampe
Ausgezeichnete Fachkanzlei für Versicherungsrecht
Wir sind eine mehrfach ausgezeichnete und am Markt für kompetente Beratung und Prozessführung sowie für Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten anerkannte Rechtsanwalts-Kanzlei von spezialisierten Fachanwälten für die Bereiche Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen, Einzelpersonen, Institutionen und Körperschaften wie Sozialversicherungsträger im gesamten Bundesgebiet. Die Entfernung spielt dank modernster und sicherer Kommunikationstechniken für keinen Anwalt eine Rolle. Wir sind genau da, wo Sie uns brauchen.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für die private Unfallversicherung in Paderborn? Die Fachkanzlei Melzer Penteridis Kampe ist immer für Sie da. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Paderborn – MPK Anwälte.